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Sozialarbeiter*in in der Fachberatung Kindeswohl (w/m/d)

Fachbereich Jugend und Soziales der Stadt Hagen

Ihre Aufgaben:

    • Unterstützende Beratung im Einzelfall auf Grundlage des § 8a und § 8b SGB VIII bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in Verbindung mit dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (§ 4 KKG)
    • Einschätzung und Klärung des Verdachtes auf Kindeswohlgefährdung
    • Erarbeitung des weiteren Vorgehens mit dem Fallverantwortlichen
    • Begleitung der Verfahrensschritte
    • Durchführung von Informationsveranstaltungen und Fortbildungsmodulen nach dem Landeskinderschutzgesetz NRW (hier insbesondere Durchführung von Fortbildungsmodulen zu den Verfahrensabläufen bei § 8a SGB VIII)
    • Unterstützung bei der konzeptionellen Weiterentwicklung der Fachberatung Kindeswohl
    • Beteiligung an der Konzeption und Durchführung von präventiven Angeboten und Projekten des Beratungszentrums Rat am Ring
    • Mitarbeit in Arbeitskreisen und Gremien

    Ihr Profil:

    Die Besetzung der Stelle erfordert ein abgeschlossenes Hochstudium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung.

      Weitere Anforderungen:

      • Weiterbildung zur insoweit erfahrenen Kinderschutzfachkraft (InsoFa) mit einer mindestens 2-jährigen Berufserfahrung oder ggf. die Bereitschaft, eine entsprechende zertifizierte Weiterbildung nachzuholen
      • Selbständiges und teamorientiertes Arbeiten
      • Bereitschaft zur kontinuierlichen Fort- und Weiterbildung

      Informationen:

      Wir bieten Ihnen eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit in einer modernen Verwaltung mit attraktiven Rahmenbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten. Zu den Vorteilen gehören u.a.:

      • Ein sicherer Arbeitsplatz, der nicht von wirtschaftlichen Schwankungen betroffen ist
      • Möglichkeit von HomeOffice
      • Förderung der persönlichen Weiterentwicklung über interne und externe Fort- und Weiterbildungen
      • Betriebliche Altersvorsorge
      • Zusätzliches erfolgsorientiertes Leistungsentgelt und Jahressonderzahlung.

      Die Stadt Hagen strebt einen höheren Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen und in unterrepräsentierten Berufsbereichen an. Nach Maßgabe des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) und des Gleichstellungsplans der Stadt Hagen erhalten Frauen beim Vorliegen gleicher Qualifikation daher den Vorzug.

      Im Rahmen der bei der Stadt Hagen geltenden Integrationsvereinbarung werden schwerbehinderte Personen bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Bitte weisen Sie in Ihrer Bewerbung auf die Schwerbehinderung hin.

      Wir sind eine moderne und innovative Dienstleistungsverwaltung. Bei uns gehören der Umgang mit Vielfalt, die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Alltag. Wir pflegen eine Unternehmenskultur, die von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung geprägt ist.

      Weitere Informationen zur Stadt Hagen erhalten Sie unter www.hagen.de.

      Stellenbewertung:  S 12 TVöD SuE
      Stellenumfang:

      25 Std. / Woche


      Befristung:

      Unbefristet


      Einstellungszeitpunkt:

      Zum nächstmöglichen Zeitpunkt.


      Bewerbungsfrist: 15.06.2023
      Stellenangebot:

      138/2023-55

      Kontakt:

      Hagen - Stadt der FernUniversität

      Fachbereich Personal und Organisation Frau Piltz 02331/207-4566

      Fachbereich Jugend und Soziales Frau Dr. Opterbeck 02331/207-4476

      Fachbereich Jugend und Soziales Frau Anders 02331/207-4238



      Website der Stadt Hagen Online-Bewerbung