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Sozialarbeiter*in Sozialpsychiatrischer Dienst (w/m/d)Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz
Die Besetzung der Stelle erfordert ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung.
Ebenfalls anerkannt wird ein abgeschlossenes Studium der Psychologie.
Das Klientel des Sozialpsychiatrischen Dienstes (SpDi) sind Menschen, die an einer psychischen Störung nach ICD 10 F leiden. Hierzu gehören in erster Linie Menschen mit einer Schizophrenie, suchtkranke Menschen, Menschen mit einer affektiven Störung, mit Persönlichkeitsstörungen, neurotischen Störungen oder Verhaltensauffälligkeiten, Menschen mit einer Intelligenzminderung und gerontopsychiatrisch erkrankte Menschen. Die Tätigkeit des SpDi ist eine Pflichtaufgabe. Das Angebot richtet sich insbesondere an die Menschen, die aufgrund der Besonderheit ihrer seelischen Erkrankung oder Behinderung nicht oder nicht in ausreichendem Maß die herkömmlichen Behandlungs- oder Betreuungsmöglichkeiten nutzen können. Ferner ist diese Zielgruppe besonders häufig durch einen chronischen Krankheitsverlauf gekennzeichnet und in ihrer sozialen Kompetenz eingeschränkt. Der Sozialpsychiatrische Dienst leistet deshalb auch fürsorgliche Hilfen ohne direkten und ausdrücklichen Auftrag der Betroffenen. Dies geschieht im Bedarfsfall auch aufsuchend sowie nachgehend und unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes. Die Beratung und Betreuung erfolgt sowohl im Rahmen der Sprechstunde als auch bei regelmäßig durchgeführten Hausbesuchen. Der Beginn der Hilfen erfolgt, sobald dies dem SpDi bekannt wird. Die Kontakthäufigkeit zu den einzelnen Klientinnen und Klienten ist sehr unterschiedlich, von einmaligen Kontakten bis hin zu Betreuung über mehrere Jahre.
Die zu besetzende Stelle besteht aus zwei Tätigkeitsbereichen. Neben den Aufgaben in einem festgelegtem Wohnbezirk geht es um die Versorgung von wohnungslosen Menschen mit einer schwerwiegenden psychischen Störung.
Wir bieten Ihnen eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit in einer modernen Verwaltung mit attraktiven Rahmenbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten. Zu den Vorteilen gehören u.a.:
Die Stadt Hagen strebt einen höheren Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen und in unterrepräsentierten Berufsbereichen an. Nach Maßgabe des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) und des Gleichstellungsplans der Stadt Hagen erhalten Frauen beim Vorliegen gleicher Qualifikation daher den Vorzug.
Im Rahmen der bei der Stadt Hagen geltenden Integrationsvereinbarung werden schwerbehinderte Personen bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Bitte weisen Sie in Ihrer Bewerbung auf die Schwerbehinderung hin.
Wir sind eine moderne und innovative Dienstleistungsverwaltung. Bei uns gehören der Umgang mit Vielfalt, die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Alltag. Wir pflegen eine Unternehmenskultur, die von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung geprägt ist.
Weitere Informationen zur Stadt Hagen erhalten Sie unter www.hagen.de.
Vollzeit
Wünsche nach Teilzeitbeschäftigung werden gern geprüft. Bitte weisen Sie in Ihrer Bewerbung auf den Wunsch nach Teilzeitbeschäftigung hin.
Unbefristet
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
110/2023-53
Hagen - Stadt der FernUniversität
Fachbereich Personal und Organisation
Frau Boggatz 02331/207-3061
Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz
Herr Schmidt 02331/207-3554